Dr. Christos Pantazis zur Novellierung des Infektionsschutzgesetzes: „Kompromiss war notwendig, ich hätte mir aber mehr gewünscht.“

Im Rahmen der heutigen namentlichen Abstimmung gab der Braunschweiger Bundestagsabgeordnete und stellvertretende gesundheitspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Dr. Christos Pantazis hierzu eine persönliche Erklärung nach §31 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Novellierung ab.

„Es steht außer Frage, dass bei der aktuellen Infektionslage die bisherigen Infektionsschutzmaßnahmen weitergeführt werden müssen. Ohne gesetzgeberisches Handeln würden diese zum 20.03.2022 automatisch auslaufen. Vor dem Hintergrund der aktuellen Inzidenzen wäre aus meiner Sicht eine Verlängerung bestehender Maßnahmen geboten. Über ein solches Vorgehen konnte jedoch innerhalb der Ampelkoalition kein Einvernehmen erzielt werden“, erklärt der Bundestagsabgeordnete darin.

„Im heute beschlossenen Infektionsschutzgesetz haben wir uns – im Rahmen eines Kompromisses – auf ein Mindestmaß an Basismaßnahmen zum Schutz vulnerabler Gruppen verständigen können. Insbesondere als Arzt hätte ich mir beispielsweise beim Thema Maskenpflicht für Menschenansammlungen im öffentlichen sowie geschlossenen Raum vor dem Hintergrund rapide steigender Infektionszahlen mehr gewünscht. Das Maske-Tragen war, ist und bleibt eine einfache, niedrigschwellige und vor allem wissenschaftlich betrachtet effektive Maßnahme. “, betont Dr. Pantazis in diesem Zusammenhang.

Bis zum 2. April gilt eine bundesweite Übergangsphase, in der die Länder die aktuell geltenden Corona-Regelungen zunächst weiterführen können. Mit der neuen „Hot-Spot-Regelung“ werden Länder in die Lage versetzt, bei einem dynamischen Infektionsgeschehen per Landtagsbeschluss gezielt weitergehende Schutzmaßnahmen in Kraft treten zu lassen, sofern es die Lage vor Ort erfordert. Diese können weitreichende Maskenpflichten, ein Abstandsgebot von mindestens 1,5 Metern im öffentlichen Raum sowie 3G- und 2G-Zugangsbeschränkungen umfassen.

„Mit der geänderten Fassung des IfSG wird der Infektionsschutz durch die neue „Hot-Spot-Regelung“ effektiv regionalisiert. Im Falle eines dynamischen Infektionsgeschehens können Schutzmaßnahmen, die über den bundesweit geltenden Basisschutz hinausgehen, zukünftig von Landesregierungen unter Einbindung der Landesparlamente beschlossen werden. Regional können diese in Gebietskörperschaften – von einer Stadt über Landkreise und Regionen bis hin zu ganzen Ländern – Anwendung finden. Durch die wesentlich stärkere Einbindung der Parlamente wird ferner die lang ersehnte Re-Parlamentarisierung der Corona-Politik erreicht“, ist sich Pantazis sicher. „Im Fall einer rapiden Verschlechterung der bundesweiten Infektionslage mit drohender Überlastung unseres Gesundheitssystems behalten wir uns jedoch vor, über eine Verschärfung des Gesetzes im Bundestag zu beschließen.“, so führt der Braunschweiger Bundestagsabgeordnete weiter aus.

Abseits der beschlossenen Maßnahmen des Basisschutzes im IfSG sowie weiterer Beschlüsse der Länder sei jedoch das Einhalten der Abstandsregelungen sowie das Tragen von Masken auch weiterhin medizinisch geboten. Beides trage zum Schutz besonders schützenswerter vulnerabler Gruppen bei.

„Unabhängig von den gesetzlichen Änderungen bleibt verantwortungsvolles und solidarisches Handeln für die Eindämmung der Pandemie auch weiterhin unerlässlich. Lassen Sie uns daher Vorsicht walten und auf unsere Mitmenschen achten!“, appelliert Dr. Pantazis abschließend an die Braunschweigerinnen und Braunschweiger.