diese Woche kam der Deutsche Bundestag ein letztes Mal in diesem Jahr zusammen. Bundeskanzler Olaf Scholz machte in seiner Regierungserklärung deutlich, dass die Ampel-Koalition für Fortschritt und Aufbruch steht. Olaf Scholz kündigte an, zentrale Vorhaben im Bereich Klimaschutz, Digitalisierung und wirtschaftliche Transformation zügig angehen zu wollen. Als eine Voraussetzung für den Wandel nannte er neben umfassenden Investitionen in Zukunftstechnologien, (digitale) Infrastruktur und Wohnungsbau den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Eindringlich appellierte unser Bundeskanzler an die Bürgerinnen und Bürger, sich zügig impfen oder boostern zu lassen. Ziel sei es, bis Ende des Jahres 30 Millionen Dosen verimpft zu haben.
Am Montagabend wurde die Besetzung der Ausschüsse im Deutschen Bundestag im Rahmen einer digitalen Sitzung der SPD-Bundestagsfraktion bekanntgegeben. Ich bin außerordentlich erfreut darüber, dass meine Ausschuss-Wünsche berücksichtigt wurden und ich künftig als Mitglied dem Ausschuss für Gesundheit sowie dem Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung angehören werde. Ich möchte mein Fachwissen als Arzt sowie meine langjährige politische Erfahrung im Ausschuss für Gesundheit einbringen. Die Krankenhausfinanzierung ist mir ein Herzensanliegen.
Auch über meine Mitgliedschaft im Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung bin ich hoch erfreut. Braunschweig ist Zentrum einer der forschungsintensivsten Regionen Europas und wir haben in unserer Löwenstadt zahlreiche namhafte Institute, die beeindruckende Leistungen vorweisen können. Meine Motivation ist es, Braunschweig als Wissenschaftsstandort weiter zu stärken und auszubauen.
Mein Dank gilt der SPD-Bundestagsfraktion für das mir entgegengebrachte Vertrauen in mein medizinisches Fachwissen und in meine langjährige politische Erfahrung. Ich weiß es sehr zu schätzen, dass meine Ausschuss-Wünsche berücksichtigt wurden – auch vor dem Hintergrund, dass dies meine erste Wahlperiode im Deutschen Bundestag ist.
Zu unseren Gesetzen und Anträgen:
Ein weiterer Nachtragshaushalt für Investitionen
Mit einem Zweiten Nachtragshaushalt für 2021 sollen Mittel aus bereits eingeplanten und nicht genutzten Krediten bereitgestellt werden – zweckgebunden für zusätzliche Klimaschutzmaßnahmen und Maßnahmen zur Transformation der Wirtschaft. Der Nachtragshaushalt sieht Mittel in Höhe von 60 Milliarden Euro vor. Die Nettokreditaufnahme für das Jahr 2021 wird dadurch aber nicht erhöht.
Ziel ist es, auch aufgrund der Pandemie nicht erfolgte Investitionen in den Klimaschutz nachzuholen, die Konjunktur weiter anzukurbeln und Projekte im Bereich der Digitalisierung abzusichern. Dadurch schaffen wir Planungssicherheit für private Investitionen. Den entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung haben wir in dieser Woche in 1. Lesung beraten.
Wirtschaftsstabilisierungsfonds wird verlängert
Mit einer Fristverlängerung beim Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) werden die Voraussetzungen geschaffen, dass große Unternehmen in Deutschland über das Jahresende hinaus staatliche Mittel erhalten können. Der Fonds wurde bereits im März 2020 eingerichtet, um die für unseren Wirtschaftsstandort und den Arbeitsmarkt besonders wichtigen Unternehmen finanziell zu stabilisieren.
Vor dem Hintergrund der anhaltenden Corona-Pandemie hatte die EU-Kommission bereits im November den befristeten Rahmen für staatliche Beihilfen bis Ende Juni 2022 verlängert. Mit dieser Zusage kann Deutschland jetzt seine Corona-Hilfsprogramme fortführen. Für die Anträge haben die Unternehmen nun bis zum 30. April 2022 Zeit. Bisher bestand keine Antragsfrist. Mit der festgelegten Antragsfrist wird sichergestellt, dass auch bei einer längeren Antragsberatung von durchschnittlich sechs Wochen die Bewilligung noch rechtzeitig vor Auslaufen des WSF erfolgen kann. Grundsätzlich wer-den die Fördertöpfe verkleinert, da die bereitstehenden Mittel bei Weitem nicht ausgeschöpft werden. In dieser Woche haben wir den Gesetzentwurf von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP abschließend in 2./3. Lesung beraten.
Ganztagsbetreuung: Frist für Beschleunigungstopf wird verlängert
Grundschüler:innen werden ab dem Jahr 2026 einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung erhalten. Beginnend mit der ersten Klasse soll der Rechtsanspruch dann stufenweise auf die Klassenstufen zwei bis vier ausgebaut werden. Dafür hat der Bund bereits im Dezember 2020 ein Sondervermögen in Höhe von 3,5 Milliarden Euro eingerichtet. Um den Ausbau der dafür erforderlichen Infrastruktur zu beschleunigen, wurden Ländern und Kommunen 750 Millionen Euro vorab zur Verfügung gestellt. Diese Mittel müssten nach derzeitiger Rechtslage jedoch bis zum 31. Dezember abgerufen werden.
Mit der Vereinbarung zwischen Bund und Ländern waren jedoch die langfristigen Folgen der Corona-Pandemie und der Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 noch nicht vorherzusehen – in der Folge auch nicht die Verzögerung bei der Umsetzung der Maßnahmen. Daher ist jetzt eine Änderung des Ganztagsfinanzierungsgesetz und Ganztagsfinanzhilfegesetz notwendig. Durch die Laufzeitverlängerung um ein Jahr kann das Programm seine konjunkturstärkende Wirkung weiter halten. Die Verlängerung soll sicherstellen, dass mehr Mittel verausgabt werden können. Wir wollen zudem den Abruf bereitgestellter Mittel vereinfachen, indem wir Basis- und Bonustopf zusammenführen. Eine entsprechende Initiative der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP haben wir diese Woche abschließend in 2./3. Lesung beraten.
Anpassungsverfahren bei der Abgeordnetenentschädigung
Regelmäßig zu Beginn einer Legislaturperiode muss der Bundestag darüber entscheiden, inwieweit das Anpassungsverfahren bei den Abgeordnetenentschädigungen bestehen bleibt. Nach geltender Rechtslage werden die sogenannten Diäten jeweils zur Mitte des Jahres entsprechend der allgemeinen Lohnentwicklung angepasst. Soll dieser Automatismus weiter gelten, so müssen die Abgeordneten laut Abgeordnetengesetz innerhalb der ersten drei Monate der neuen Wahlperiode per einfachem Mehrheitsbeschluss das Verfahren bestätigen. Ein entsprechender Antrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP, das Anpassungsverfahren auch für die 20. Legislaturperiode beizubehalten, wurde in dieser Woche beraten.
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Bleiben Sie gesund!
Herzlichst,
Ihr