Dr. Pantazis begrüßt Überbrückungshilfen für Unternehmen der Weihnachtsmarkt-Branche

Dr. Christos Pantazis: „Wichtige Unterstützung für von Veranstaltungen abhängige Unternehmen. Pandemie trifft Betreiber schwer. Erstattung der förderfähigen Fixkosten bis 100 Prozent möglich“

Bild: Pixabay

Dr. Christos Pantazis, direkt gewählter Braunschweiger Bundestagsabgeordneter, begrüßt die Überbrückungshilfen für Unternehmen in der Weihnachtsmarkt-Branche. „Die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie sowie vom Bundesfinanzministerium bekannt gegebenen Überbrückungshilfen III Plus und IV sind elementar, um die von den Auswirkungen der Pandemie schwer betroffenen Verkäufer:innen und Schausteller:innen auf den Advents- und Weihnachtsmärkten zu unterstützen. Für große Teile der Schaustellerbranche haben Weihnachtsmärkte eine existenzielle Bedeutung. Einige Veranstaltungen dieser Art wurden jedoch bereits abgesagt. Im Rahmen der laufenden Überbrückungshilfe III Plus können Unternehmen, die von der Absage von Advents- und Weihnachtsmärkten im November und Dezember 2021 betroffen sind, bereits Unterstützung beantragen. Der Förderzeitraum umfasst die Monate Juli bis Dezember 2021. Die Erstattung der förderfähigen Fixkosten ist bis zu 100 Prozent möglich, sofern ein Umsatzeinbruch von über 70 Prozent im Referenzzeitraum vorliegt“, erläutert Pantazis.

Über die Überbrückungshilfe III Plus können neben dem regulären Fixkostenkatalog auch Warenwertverluste aus verderblicher und saisonaler Ware gefördert werden. Auch der bereits im Frühjahr 2021 eingeführte Eigenkapitalzuschuss kann bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen in Anspruch genommen werden. Pantazis: „Zusätzlich zur Unterstützung durch die Überbrückungshilfe III Plus wird den von abgesagten Weihnachts- und Adventsmärkten betroffenen Schausteller:innen, Marktbeschicker:innen und Veranstalter:innen die Überbrückungshilfe IV zur Verfügung stehen. Diese Verlängerung der Überbrückungshilfe III Plus ist ein wichtiges Signal. Die betroffenen Unternehmen können somit auf ein Unterstützungsangebot zugreifen, dessen Förderzeitraum sich von  Januar bis März 2022 beläuft. Ausfall- und Vorbereitungskosten von Corona-bedingt abgesagten Veranstaltungen im Zeitraum September bis Dezember 2021 werden förderfähig. Damit sind auch die Advents- und Weihnachtsmärkte im November und Dezember 2021 beinhaltet.“

Pantazis betont, dass zudem zur besonderen Unterstützung der Eigenkapitalzuschuss in der Überbrückungshilfe IV verbessert und erhöht werde. Unternehmen und Selbstständige können bei Vorliegen eines Umsatzeinbruchs im Dezember 2021 von mindestens 50 Prozent einen Eigenkapitalzuschuss von 50 Prozent in den Fördermonaten Januar bis März 2022 erhalten.

In der Überbrückungshilfe IV werden außerdem wieder Abschlagszahlungen ermöglicht. Der Bund sagt zu, dass Umsatzrückgänge aufgrund von beschlossenen Regelungen wie beispielsweise 2G-plus als corona-bedingt in den Überbrückungshilfen berücksichtigt werden. Entsprechende Abstimmung hierzu laufen zwischen den dafür zuständigen Ministerien.

Der Politiker macht deutlich: „Weihnachtsmärkte haben für viele Menschen nicht nur eine traditionelle, sondern auch eine emotionale Bedeutung. Mit den Überbrückungshilfen sichern wir Existenzen in der Weihnachtsmarkt-Branche, sodass möglichst viele Verkäufer:innen und Schausteller:innen am Jahresende 2022 – dann unter hoffentlich besseren Bedingungen – wieder viele Menschen mit ihren Ständen und Attraktionen auf den Weihnachtsmärkten erfreuen können.“