50 Millionen Euro für Kinos, Veranstaltungswirtschaft und Schaustellergewerbe – Dr. Christos Pantazis: „Dringend benötigte Finanzhilfen zügig und unbürokratisch zur Verfügung stellen“

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Die SPD-geführte Landesregierung unterstützt Kinos, Veranstaltungswirtschaft und Schaustellergewerbe mit insgesamt 50 Millionen Euro, um die schweren finanziellen Einbußen aufgrund der Corona-Pandemie in der Branche abzumildern. „Das ist ein starkes Signal, mit dem wir dazu beitragen, dass Kinos sowie das Veranstaltungs- und Schaustellergewerbe nach der Krise weiter bestehen können. Aufgrund des Verbots von Großveranstaltungen und Messen seit April 2020 trifft die Pandemie auch diese Branche besonders hart. Auch die weiteren für Kinos, Veranstaltungswirtschaft und Schaustellergewerbe geltenden Einschränkungen sind seit Beginn der Pandemie erheblich. Bislang konnte die Branche jedoch von den Unterstützungsmaßnahmen des Bundes oft nur unzureichend profitieren. Um die Liquidität der Unternehmen zu sichern, spannen wir nun einen Rettungsschirm von 50 Millionen Euro für Kinos, Veranstaltungswirtschaft und Schaustellergewerbe“, betont Dr. Christos Pantazis, stellvertretender Vorsitzender und wirtschaftspolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion.

Zugleich mahnt er an: „Ich habe die klare Erwartungshaltung, dass die administrative Abarbeitung dieser Finanzhilfen zügig und unbürokratisch über die Bühne geht. Unzählige Betreiberinnen und Betreiber haben ein Anrecht darauf, die Mittel rasch zur Verfügung gestellt zu bekommen. Dies ist von enormer Wichtigkeit, um eine drohende Insolvenzwelle zu vermeiden.“

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Das nun aufgelegte Förderprogramm richtet sich an alle Unternehmen der Veranstaltungs- und Schaustellerbranche, zu ihnen gehören beispielsweise Messebauer, Caterer, Tontechniker, Beleuchter, Bühnenbauer sowie Betreiber von Diskotheken. Sieben Millionen Euro innerhalb des Programms sind speziell für die Kinos in Niedersachsen reserviert. Voraussetzung für eine Förderung ist die Bewilligung der Überbrückungshilfe II des Bundes.

Unternehmen der Veranstaltungswirtschaft erhalten für die Monate April bis Dezember 2020 einen pauschalierten Umsatzverlustausgleich in Höhe von bis zu zehn Prozent des Vorjahresumsatzes. Um gerade sehr kleine Unternehmen zu unterstützen, werden die ersten 100 000 Euro Umsatzverlust mit einem Ausgleich von 15 Prozent gefördert.

Schausteller können alternativ für die Monate April bis Dezember 2020 einen pauschalen Umsatzverlustausgleich von bis zu 7,5 Prozent des Vorjahresumsatzes erhalten sowie einen Ausgleich der in April bis Dezember 2020 fälligen Tilgungskosten von betrieblichen Darlehens- oder Leasingverträgen von bis zu 20 Prozent als betriebliche Fixkosten. Die maximale Fördersumme beträgt pro Unternehmen 50 000 Euro. Die Förderung läuft bis 30. Juni 2021. Wer Novemberhilfe oder Dezemberhilfe erhält – und damit eine Unterstützung in Höhe von 75 Prozent des Vorjahresumsatzes – erhält für diesen Zeitraum keine Landesförderung.