Es gehe jetzt darum, schnell und unbürokratisch zu helfen: „Der Fonds wurde von der Verwaltung bewusst dynamisch angelegt“, erläutert Bratmann. Sollten die bisher bereitgestellten drei Millionen Euro nicht ausreichen, könne die Verwaltung jederzeit individuell nachsteuern und die Fördersumme erhöhen. So habe es der Verwaltungsausschuss beschlossen: „Das Geld soll nicht mit der Gießkanne verteilt werden, sondern eine punktgenaue Unterstützung liefern“, ergänzen Annegret Ihbe, wirtschaftspolitische Sprecherin und Cornelia Seiffert, kulturpolitische Sprecherin der SPD-Ratsfraktion. Positiv hervorzuheben sei daher auch, dass ein Drittel des Fonds speziell für Kulturschaffende reserviert sei und beispielsweise Einnahmeausfälle auffangen soll. Mit Blick auf die Kleinunternehmer appelliert Ihbe zudem, vor der Beantragung von städtischen Geldern nach Möglichkeit zunächst alle Mittel von Bund und Land angefordert oder Kurzarbeit beantragt zu haben: „Wir wünschen uns, dass es den Kleinunternehmern gelingt, auch mit Hilfe dieses Fonds durch die Krise zu kommen, ohne Arbeitsplätze vollständig abbauen zu müssen. Der Fonds ist ein Zeichen der Solidarität, die nicht nur den Einrichtungen selbst, sondern insbesondere auch den dahinterstehenden Menschen zugutekommen soll.“
Corona-Härtefallfonds ab sofort verfügbar: „Einmalig in der Geschichte unserer Stadt – dynamischer Aufbau lässt nötigen Spielraum, um punktgenau zu helfen“
Ab sofort können kleine und mittlere Unternehmen sowie kulturelle Einrichtungen auf einen Härtefallfonds der Stadt Braunschweig zur Unterstützung in der Corona-Krise zugreifen. Das dafür nötige Antragsformular wurde am Donnerstag, 23. April freigeschaltet und ist über die städtische Website www.braunschweig.de zu finden. „In der Krise rückt unsere Stadt zusammen“, erklärt Christoph Bratmann, Vorsitzender der SPD-Ratsfraktion. Diese hatte den Fonds mit ihren Stimmen mit auf den Weg gebracht. „Mit einem Gesamtvolumen von drei Millionen Euro ist der Fonds in der Geschichte unserer Stadt einmalig und die ideale, regionale Ergänzung für die bereits auf den Weg gebrachten Maßnahmen von Bund und Land.“
