In ländlichen Regionen werden Probleme in der Daseinsvorsorge in erreichbarer Nähe schon jetzt sichtbar. „Mit den nun über die politische Liste der Regierungsfraktionen bereitgestellten Zusatzmitteln in Höhe von 3,75 Millionen Euro wird es möglich sein, soziale Dienstleistungen durch Einrichtung integrierter, regionaler Versorgungskonzepte im ländlichen Raum zu sichern und der Abwanderung in Städte mit attraktiven Versorgungsstrukturen entgegenzuwirken“, so Pantazis.
„Ein weiterer Schwerpunkt wird ab 2020 die Richtlinienverantwortung und die Administration der EU-Kofinanzierungshilfen sein, die verantwortlich im Bundes- und Europaministerium liegen wird“, führt Pantazis weiter aus. „So werden die künftigen Kofinanzierungshilfen für finanzschwache Kommunen mittelfristig zu einem regionalpolitischen Förderinstrument abseits der gesetzlichen Vorgaben des Niedersächsisches Gesetzes über den Finanzausgleich ausgebaut. Hierfür stehen in den kommenden Jahren bis 2023 jeweils 6 Millionen Euro zur Verfügung. Zusammengenommen sind das 24 Millionen Euro.“
Die Ämter für regionale Landesentwicklung spielen in diesem Prozess eine zentrale Rolle bei der Beratung und Umsetzung, schildert Pantazis: „Die Gelder können für Projekte zur Herstellung der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in bedürftigen Regionen eingesetzt werden. Dabei orientiert sich die Unterstützung neben der geringen Steuereinnahmekraft an den regionalpolitischen Zielsetzungen einer Region.“