„Natürlich geht es uns nicht um private oder kleine Bauherren, die zwar bereits eine Baugenehmigung besitzen, aus unterschiedlichen und oft finanziellen Gründen aber noch nicht bauen können“, macht Bratmann deutlich. Ein Ärgernis seien vielmehr kommerzielle Bauherren, die große oder lukrative Grundstücke erworben haben, bereits über eine Baugenehmigung verfügen, diese aber bewusst nicht nutzen und so offenbar auf steigende Wohnungspreise spekulieren. „Dies ist unsolidarisch und hemmt unsere kommunalen Aktivitäten für mehr Wohnraum und günstige Wohnungspreise in unserer Stadt.“ Auch Oberbürgermeister Ulrich Markurth habe sich in einer Pressemitteilung am 22. Juli 2019 kritisch zu diesem Thema geäußert und angekündigt, derartige Verzögerungen durch die Bauverwaltung genau prüfen zu lassen.
Mit der Anfrage möchte die SPD-Fraktion daher erfahren, welche Möglichkeiten die Verwaltung gegen derartige Vorgänge sieht und wie sich das Problem in Braunschweig derzeit genau darstellt. Ein Ansatz gegen derartige Spekulationen könnte demnach in der Niedersächsischen Bauordnung liegen, nach der Baugenehmigungen nach drei Jahren erlöschen und verlängert bzw. neu ausgestellt werden müssen.
„Insgesamt wird in Braunschweig derzeit so viel für neuen Wohnraum getan, wie selten zuvor: die Zahl der Bauherren, die ein Projekt bei der Stadt angemeldet haben, hat sich im Jahr 2018 im Vergleich zu den Vorjahren fast verdoppelt. Das ist nicht zuletzt auch ein Verdienst des Wohnraumförderkonzepts“, bilanziert Bratmann weiter. „Insgesamt rechnet die Bauverwaltung damit, zwischen den Jahren 2013 und 2020 Baurecht für etwa 6.050 neue Wohneinheiten schaffen zu können. Das sind starke Zahlen die zeigen, dass OB Markurth das Thema anpackt. Umso wichtiger ist es, jetzt auch ein deutliches Zeichen gegen diese Form von Bauspekulationen zu setzen.“